Frauenquote

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Geschlechterrichtwerte bei börsenkotierten Firmen

Wer:

Börsenkotierte Schweizer Unternehmen mit >300 Mitarbeitenden

Was:

Die Einführung der Frauenquote in börsenkotierten Unternehmen wurde durch das Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossen. Demnach müssen Frauen zukünftig mindestens zu 30% im Verwaltungsrat und mindestens zu 20% in der Geschäftsleitung der grossen Schweizer Unternehmen vertreten sein.

Wann: 

Nach abgeschlossener Differenzbereinigung zur Aktienrechtsrevision im Parlament werden diverse Folgearbeiten nötig, wie die Anpassung von Verordnungen (insbesondere Handelsregisterverordnung). Erst danach wird der Bundesrat über das Inkrafttreten beschliessen. Voraussichtlich ist mit einem Inkrafttreten vor 2022 zu rechnen.

Wie:

Unternehmen die die Ziele erreichen, müssen keine Aktion vornehmen.
Unternehmen die die Ziele nicht erreichen, müssen im Vergütungs- und Geschäftsbericht erklären, warum der Richtwert nicht erfüllt wurde. Des weiteren sind getroffene Massnahmen aufzuzeigen, die zu einer Verbesserung führen.

Unsere Dienstleistung:

Wir unterstützen Sie bei der Erhebung und Erstellung der notwendigen Daten und Massnahmen für Ihren Geschäftsbericht.

  • Aufbereitung des Zahlenmaterials
  • faktenbasierte Ausgangslage um getroffene Massnahmen zu beurteilen
  • Definition zukünftiger Massnahmenkatalog
  • Erstellung des Reportings für den Vergütungsbericht